Bei der Änderung des Arbeitszeitkontos soll es die Möglichkeit geben, festzulegen, dass der eingetragene vereinbarte Abfindungsbetrag wahlweise nicht nur informativ, sondern als faktisch vereinbart eingetragen werden kann. Die Mehr- oder Minderkosten ggü. den rechnerisch entstandenen Direktkosten würden dann im Monat der Abfindung mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Direktkostensatz in die Gemeinkosten fließen.
Der Brutto-Betrag wäre dann nicht mehr nur informativ, sondern pauschaliert vereinbart. Vor allem geht es aber auch darum, dass dies entsprechend im PDF für das Mitarbeitergespräch angezeigt wird.
Vorschlag für Eingabemaske