Mehrwertsteuerausgleich 16/19% - Erläuterung in Rechnung
G
Gudrun Preuschoff
Projo bietet bereits die Möglichkeit der Mehrwertsteuerverrechnung bei Schlussrechnungen, wenn Abschlagsrechnungen mit 16 + 19% MwSt.-Sätzen gestellt wurden, indem man das Häckchen herausnimmt. Projo rechnet hier auch richtig. Für den RE-Empfänger ist es jedoch nicht ersichtlich, dass eine Verrechnung stattgefunden hat.
Daher folgender Vorschlag: wenn das Häckchen herausgenommen wird, sollte auf der Rechnung eine Anmerkung stehen, wie z.B.:
mit der Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages ist die Verrechnung der Abschlagsrechnungen mit 16% MwSt. mit x € erfolgt ( X=Betrag Differenz zw. Mehrwertsteuerausleich und eigentlicher MwSt. ).
Im Bsp 3.905,10 €
Arne Semmler
Zwei Möglichkeiten denkbar:
- Darstellung im Anhang Leistungsstand und Zahlung
- Hinweis auf dem Deckblatt über Platzhalter "Hinweis: Der Umsatzsteuer-Betrag beinhaltet den Ausgleich der Mwst. von 16% auf 19% aus der xx.-yy. AR in Höhe von...