Rechnungskorrektur/en
B
Birkenstock, Tania
Für die Rechnungskürzungen unserer Bauherrn hätten wir gerne die Möglichkeit intern eine Rechnungskorrektur (in einer Summe, nicht auf die Leistungsphasen runtergebrochen) zu erstellen.
Am besten über einen Button, neben dem ausgewiesenen noch offenen Restbetrag – also einfach in der Anwendung für den Benutzer.
Diese Rechnungskorrektur soll in den Folgerechnungen an den Kunden nicht berücksichtigt werden, auch nicht im Ausweis, sondern dient ausschließlich internen Zwecken.
Rechnungskorrekturen sind nach Rücksprache mit unserem Steuerberater der sicherere Weg die gebuchten Umsatzsteuerkorrekturen ggü. dem Finanzamt nachzuweisen. Vorliegende Rechnungsprüfungen des Bauherrn könnten hier zu Schwierigkeiten führen.
H
Horn, Gamze
Es wäre auch sehr schön, könnte man die Rechnungsprüfung des Bauherren zu der Rechnung hochladen.
Arne Semmler
Horn, Gamze: das ist bereits möglich, sofern diese eingescannt vorliegt. Rechnung öffnen und unterhalb der Rechnung über + hinzufügen.
S
Sonja Mattes
Eine Forderungskorrektur könnte z.B. so aussehen (nachstehender Vorschlag), dieser enthält alle Umsatzsteuerrechtlichen Angaben bzgl. des gekürzten Geldeingangs. Die darin enthaltenen Daten können bei Eingabe des gekürzten Zahlungsbetrages aus Projo, so wie bei der Rechnungsstellung, generiert werden.
S
Sonja Mattes
Forderungskorrektur bei gekürzter Zahlung = wenn man die gekürzte Zahlung in Projo einträgt, sollte automatisch eine interne Forderungskorrektur "zu dieser Rechnung" generiert werden, welche dann gegenüber dem Finanzamt als Nachweis, auch bzgl. der Umsatzsteuerkorrektur, bei der Steuerprüfung anerkannt wird.