In bestimmten Verträgen soll bei der Abrechnung der Sicherheitseinbehalt nicht auf den gesamten Leistungswert, sondern nur auf bestimmte Leistungen bezogen werden. Als Sonderfunktion sollte wählbar sein, aus welchen Positionen der Sicherheitseinbehalt berechnet wird (z.B. nur auf LP 5-8, nicht aber auf LP 1-4).
Created by Arne Semmler
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